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   FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07 Kg   

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https://dejure.org/2008,6436
FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07 Kg (https://dejure.org/2008,6436)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2008 - 10 K 1462/07 Kg (https://dejure.org/2008,6436)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 10 K 1462/07 Kg (https://dejure.org/2008,6436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Kindergeldes; Ruhen eines Anspruchs auf die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates geschuldeten Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats vorgesehenen Betrages; Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    EStG § 63 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; VO 1408/71/EWG Art. 73; ; VO 1408/71/EWG Art. 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch; Familienbeihilfe - Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Kindergeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Konkurrierender Kindergeldanspruch in Polen

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 695
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07
    Die Klage hat der Kläger am 12. April 2007 erhoben und damit innerhalb der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. die Nachholung der versäumten Rechtshandlung (vgl. § 56 Abs. 2 Sätze 1 und 3 FGO und BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 142).
  • BFH, 27.11.1991 - III B 566/90

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Überschreitung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07
    Ist ein Verfahren anhängig, in dem Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Klageverfahren begehrt wird, so stellt das Überschreiten einer Rechtsmittelfrist ein unverschuldetes Hindernis dar, das erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag entfällt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1991 III B 566/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1992, 686).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2008 - 9 K 1664/07

    Festlegung der Höhe eines Anspruchs auf Kindergeld für vier in Polen lebende

    Die Beklagte kann sich daher für ihre Rechtsansicht auch nicht auf die DA 206 der Dienstanweisung zur Durchführung der über- und zwischenstaatlichen Vorschriften (DAüzV, abgedruckt bei Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, Teil IV) berufen (ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 22.1.2008 10 K 1462/07 Kg - [...] - Dokument).
  • FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09

    Keine Anwendung von EWG Verordnung 1408/71 auf selbständige Gewerbetreibende -

    Aus dem gleichen Grund lässt sich die Festsetzung des Kindergeldes nur in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes nicht auf Art. 12 Abs. 2 Verordnung (EWG) 1408/71 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EWG) 574/72 stützen, da mangels Anspruch des Klägers oder seiner Ehefrau auf polnische Familienleistungen keine Rechtsvorschriften zweier Mitgliedstaaten eingreifen, nach denen die geschuldeten Leistungen gegenseitig gekürzt, zum Ruhen gebracht oder entzogen werden können (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.01.2008 10 K 1462/07 Kg EFG 2008, 695 rkr., vom 16.04.2008 9 K 1664/07 Kg, EFG 2008, 1468; Revision eingelegt - Az. des BFH: III R 36/08 - sowie des Finanzgerichts Münster vom 30.11.2009 8 K 2866/08 Kg, EFG 2010, 731 rkr.).
  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer

    Insoweit nimmt der Kläger auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Januar 2008 (10 K 1462/07, EFG 2008, 695) Bezug.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 10 K 10563/06

    Statthaftes Rechtsmittel bei teilweiser Aufhebung der Kindergeldfestsetzung -

    Dass Arbeitslosengeld II als Sozialleistung und damit steuerfreie Einnahme wiederum als Einkommen zu verstehen ist, erscheint nicht problematisch (ebenfalls bejahend FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 10 K 1462/07 Kg; vgl. auch Wüllenkemper, Anmerkung zum Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.06.2008 5 K 2208/07, EFG 2009, 194, 197).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 15 K 4271/07

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Ausschluss bei vergleichbaren

    b) Der nach nationalem Recht gegebene Anspruch auf Kindergeld ist - ungeachtet der Ausführungen zu a) - auch nicht aufgrund der Regelungen in Art. 76 VO (EWG) Nr. 1408/71 oder Art. 10 VO (EWG) Nr. 574/72 zu kürzen (dazu FG Düsseldorf, Urteile v. 22.01.2008 10 K 1462/07, EFG 2008, 695 mit Anmerkung Wüllenkemper , EFG 2008, 696 und v. 16.04.2008 9 K 1664/07, juris).
  • FG Münster, 14.12.2010 - 1 K 4131/07

    Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes Kind

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass Arbeitslosengeld II als Sozialleistung und damit steuerfreie Einnahme als Einkommen zu verstehen ist (zuletzt FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.7.2009, 10 K 10434/06 B, EFG 2010, 63, mwN., NZB nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt durch BFH-Beschluss vom 28.9.2009 III B 138/09; FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008, 10 K 1462/07 Kg, EFG 2008, 695; vgl. auch Wüllenkemper, Anmerkung zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11.06.2008, 5 K 2208/07, EFG 2009, 194).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 K 10434/06

    Kindergeldanspruch eines im Inland mit seinen Kindern von seiner Ehefrau getrennt

    Der Senat ist daher der Auffassung, dass Arbeitslosengeld II (wie auch Unterhaltsgeld) als Sozialleistung und damit steuerfreie Einnahme als Einkommen zu verstehen ist (Urteil des Senats vom 12. Februar 2009 -10 K 10563/06, EFG 2009, 941; ebenfalls bejahend FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2008 10 K 1462/07 Kg; vgl. auch Wüllenkemper, Anmerkung zum Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.06.2008 5 K 2208/07, EFG 2009, 194, 197).
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1793/08

    Anspruch eines Selbstständigen auf Festsetzung von Kindergeld nach dem

    Denn diese Vorschriften würden voraussetzen, dass aufgrund des Zusammentreffens von Leistungsansprüchen verschiedener EU-Staaten eine Leistungskürzung oder ein Leistungsausschluss in den betreffenden Staaten gedroht hätte (FG Düsseldorf Urteil vom 22. Januar 2008 10 K 1462/07 Kg, EFG 2008, 695).
  • FG Hessen, 13.11.2008 - 5 K 3071/07

    Hälftiges Kindergeld bei möglichem ausländischem Kindergeldanspruch

    Lässt sich so schon kein Anspruch in einem ausländischen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (und auch nicht im sonstigen Ausland) auf mit dem inländischen Kindergeld vergleichbare Leistungen feststellen, so kann, entgegen der Auffassung der Beklagten, auch aus der EG-Verordnung Nr. 1408/71 keine Berechtigung zum Ansatz eines nur hälftigen Kindergeldes hergeleitet werden (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.01.2008 10 K 1462/07 Kg, EFG 2008, 695 mit Anmerkung von Wüllenkemper).
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